RUF MEDIA GMBH

AGB

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren AGB's.

1. Dienstleistungen


1.1 Die Film und werbeproduktions-Agentur RUF MEDIA GmbH, im Folgenden Agentur genannt, bietet Dienstleistungen im Bereich der on- und Offline, sowie TV-Werbung, Film und Werbeproduktionen, Musikinhalte und Webseiten Erstellungen an. Diese umfassen alle Schritte der Mediaplanung, Abwicklung und Durchführung der Produktion als zentrale Schalt- und Verwaltungsstelle.​

1.2 Die in diesen AGB verwendeten Begriffe werden folgendermassen definiert:​

-Auftraggeber sind Unternehmen und / oder Private, welche eine von RUF MEDIA gebotene Dienstleistung für den privaten oder öffentlichen Zweck in Anspruch nehmen.
-Unter Werbemittel versteht man die erstellten Film oder Musikinhalte, sowie Webseiten, Grafiken und Social Media Kanäle mit denen Werbeplätze wie Bannerplätze, Pop-ups, Social Media Accounts oder auch im Druckbereich usw. belegt werden.​

1.3 Die Agentur bietet für Auftraggeber folgende Dienstleistungen an:​

-Planung, Organisation und Produktion von Film und Fotografie sowie Musikprojekten für Social Media, online und TV-Werbung. Erstellung von Webseiten, Logos / Grafiken, Apps und Social Media Accounts und deren Betreuung. Sowie die Erstellung von Grafiken für den Druck.
-Platzierung der Werbemittel in dem für die gewünschten Zielgruppen relevanten Umfeld.
Targeting, um Streuverluste vor und während der Kampagnenlaufzeit zu reduzieren.
-Informationen und Möglichkeiten zur selbstständigen Planung und Bearbeitung der Werbekampagne.
-Reporting über User, Browser, Systeme, Besucher, Besucherverhalten usw. und statistische Auswertung dieser Informationen auf der Agentur eigenen Social Media Kontos und Webseite.

​1.4 Die Agentur bietet unteranderem die Vermittlung von Film und Musik für Auftraggeber an. (Stock). Dabei handelt die Agentur auf Rechnung des jeweiligen Auftraggebers. Sie schliesst den Vertrag mit dem Werbeträger als Beauftragte des Auftraggebers ab. Somit kommt der eigentliche Vertrag betreffend Kauf und / oder Platzierung der Werbung zwischen dem Werbeträger und dem Auftraggeber zustande.​

1.5 Falls der Auftraggeber oder der Werbeträger eine natürliche Person ist, muss er oder sie mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss ein Elternteil oder der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung zum Vertrag mit der Agentur geben.

2. Zustandekommen des Vertrags


2.1 Interessenten (Auftraggeber) finden auf der Webseite die notwendigen Informationen, um die Agentur zu kontaktieren, die gewünschten Dienstleistungen auszuwählen, die AGB zu lesen und auszudrucken.​

2.2 Mit dem unterzeichnen des Vertrages, einer schriftlichen Bestätigung oder aber spätestens mit einer Anzahlung, bestätigt der Auftraggeber, die AGB gelesen zu haben, sowie damit einverstanden zu sein. Abweichungen von den AGB müssen nach Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber schriftlich festgelegt werden.

3. Auftragserfüllung


3.1 Nach Inkrafttreten des Vertrages erfüllt die Agentur die vom Auftraggeber gewünschten Dienstleistungen soweit möglich. Der Auftraggeber stellt der Agentur seine für die Dienstleistung benötigten Werbemittel sofort zur Verfügung, (Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Abschluss des Vertrages). Die Agentur platziert diese zum vorgesehenen Zeitpunkt soweit möglich auf den gewünschten Werbeplätzen.​

3.2 Die Agentur garantiert nicht, dass immer die gewünschten Werbeplätze belegt werden können. Steht ein Werbeplatz nicht zur Verfügung, weil der Auftraggeber den Vertrag mit dem jeweiligen Werbeträger nicht abzuschliessen wünscht oder weil er schon belegt ist, verpflichtet sich die Agentur, nach einem anderen ebenso wirksamen Werbeplatz zu suchen und die Werbung nach Absprache mit dem Auftraggeber dort zu platzieren.​

3.3 Der durch die Agentur vermittelte Vertrag zwischen dem Werbeträger und dem Auftraggeber kommt zustande durch die Erstellung und Übermittlung des Werbematerials durch die Agentur. Von diesem Zeitpunkt an hat der Auftraggeber dem Werbeträger die vereinbarten Gebühren zu bezahlen. Die Agentur informiert sowohl Werbeträger als auch Auftraggeber unverzüglich über die Aufschaltung.

​3.4 Bei nicht Einhaltung der vereinbarten Fristen oder Abmachungen des Auftraggebers (z.B. durch nicht erscheinen am vereinbarten Termin oder verspätete Übergabe des benötigten Werbemateriales), kann die Agentur dem Auftraggeber die zusätzlich entstandenen Umtriebe in Rechnung stellen.​

3.5 Änderungswünsche werden beschränkt ausgeführt. Jeder Auftrag hat eine Änderungslimitierung von drei Elementen. Sollten weitere Änderungen gewünscht werden, werden diese mit einem Stundenansatz von CHF 250.- in Rechnung gestellt.

4. Vergütung


4.1 Die Agentur nimmt für die erbrachten Dienstleistungen zu entrichtenden Entgelte des Auftraggebers entgegen. Die Agentur garantiert dem Auftraggeber, dass sie diese Preise ohne Aufschlag verrechnet und prozentuale Zuschläge als solche ausweist. Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrages: Nach Auftragserteilung wird eine Anzahlung seitens Auftraggebers von mindestens 50% des gesamt Rechnungsbetrages fällig. Je nach Auftrag und Absprache kann die Anzahlung variieren. Die Agentur beginnt frühestens nach Eingang der Zahlung mit dem Auftrag. Die restlich geschuldeten Beträge werden nach Abschluss des Projektes oder aber spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn in Rechnung gestellt.​

4.2 Die Agentur verrechnet für ihre Dienstleistungen entweder feste Preise, Stundenansätze oder Prozente der für den Auftraggeber zu entrichtenden Gebühren.​

4.3 Auf der dem Auftraggeber zugestellten Offerte ist das Auftragsvolumen und die Preise für Dienstleistungen der Agentur ersichtlich.Die Agentur ist berechtigt, bei ausserordentlichen Aufwendungen, häufigen Änderungen von Produktionen, Änderungen einer Kampagne, Aufwand bei Problemen wegen der Lieferung von Werbemitteln durch den Auftraggeber oder einen dritten usw. zusätzlich den zeitlichen Aufwand nach publiziertem Stundensatz in Rechnung zu stellen.​

4.4 Die Agentur behält sich vor, Preise ohne Angabe von Gründen zu ändern und für bis anhin unentgeltliche Dienstleistungen Gebühren zu verlangen. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen ist eine Preisänderung nicht möglich, ausser wenn eine laufende Produktion / Dienstleistung durch zusätzliche Vereinbarungen erweitert wird.​

4.5 Variante 1: Der voraussichtliche Gesamtpreis des Werbematerials wird mit Vertragsschluss fällig. Die Rechnungen sind innert 14 Tagen zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer ist im Preis eingeschlossen. Die kostenlose Zahlungserinnerung wird nach einem Tag automatisch versendet. Wird diese nicht beachtet, wird 30 Tage nach Erstellung der Rechnung eine Mahngebühr von CHF 50.- erhoben. Die letzte Mahnung wird 60 Tage nach Erstellung der Rechnung inklusive Gebühren und Betreibungsandrohung versendet. ​Variante 2: Die Hälfte des voraussichtlichen Gesamtpreises der vereinbarten Dienstleistung wird mit Vertragsschluss fällig, die zweite nach Übergabe des Werbematerials beim Auftraggeber. Spätestens jedoch drei Monaten nach Arbeitsbeginn. Die Rechnungen sind innert 14 Tagen zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer ist im Preis eingeschlossen. Die kostenlose Zahlungserinnerung wird nach einem Tag automatisch versendet. Wird diese nicht beachtet, wird 30 Tage nach Erstellung der Rechnung eine Mahngebühr von CHF 50.- erhoben. Die letzte Mahnung wird 60 Tage nach Erstellung der Rechnung inklusive Gebühren und Betreibungsandrohung versendet. ​

4.6 Bei Zahlungsverzögerung hat die Agentur Anspruch auf Verzugszins in Höhe von 0,9 Prozent. Mahn- bzw. Inkassokosten sowie weiterer Schaden sind vom säumigen Auftraggeber zu tragen. Die Agentur kann einen laufenden Auftrag bis zur Bezahlung der Ausstände stoppen.​

4.7 Verrechnung mit Forderungen gegenüber der Agentur ist nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis möglich.​

4.8 Wochenend- und Feiertagszuschläge werden separat auf der Offerte ausgewiesen.​

4.9 Nach Vertragsabschluss sind keine Rückerstattungen seitens der Agentur mehr Möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die bereits vordefinierte und bestätigte Summe vollumfänglich zu begleichen, selbst wenn nicht alle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.​

4.10 „Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühstens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1’500); 448 (bis 3’000); 1’100 (bis 10’000); 1’510 (bis 20’000); 2’658 (bis 50’000); 6% der Forderung (ab 50’000).“

5. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien


5.1 Auftraggeber verpflichten sich, ihre Webseiten und ihre Werbung im Einklang mit den geltenden juristischen Regelungen zu gestalten und die Netiquette zu beachten. Daten, Informationen und Layout der Webseiten dürfen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vorschriften über Marken und Design sowie gegen weitere rechtliche Regelungen der Schweiz und Europas verstossen. Weiter ist zu beachten, dass die Webseiten und die Werbung weltweit abrufbar sind und auch das internationale Recht, soweit notwendig, zu berücksichtigen ist. Bei kriminellen Inhalten wird die Agentur die Polizei informieren.​

5.2 Auftraggeber und Werbeträger dürfen Passwörter und Codes nicht an Dritte weitergeben.​

5.3 Der Auftraggeber hat das Recht, die Werbemittel durch geeignete Massnahmen als Werbung zu kennzeichnen. Die gesamten Werbemittel dürfen von RUF MEDIA verwendet werden. Falls der Kunde nicht einverstanden ist, muss dieses innert 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich an die RUF MEDIA mitgeteilt werden. ​

5.4 Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, gelten im Prinzip für alle Vertragsparteien sowie ihre Mitarbeitenden als vertraulich, namentlich alle Informationen über das genutzte System, den damit verbundenen Service sowie das Know-how. Die vertraulichen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags, solange ein Interesse einer Partei an der Geheimhaltung besteht. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt des Informationsaustauschs bereits bekannt oder veröffentlicht sind. Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen und Datenträger einschliesslich aller davon gefertigten Kopien herauszugeben. Retentionsrechte werden an vertraulichen Dokumenten und Datenträgern nicht geltend gemacht.​

5.5 Die Agentur garantiert ausdrücklich die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz. Sie sorgt für Sicherheit nach aktuellem technischen Stand. Diese Verpflichtung haben auch die Auftraggeber.​

5.6 Bei Werbung, die nach Klicks bezahlt wird, ist es den Werbeträgern und Auftraggebern untersagt, Manipulationen vorzunehmen, um die Provisionen zu manipulieren. Als Manipulation gilt jeder Versuch, das System und das Abrechungsverfahren der Agentur durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Wenn Verdacht auf Manipulation besteht, werden alle betroffenen Vertragspartner informiert.​

5.7 Allfällige Änderungswünsche oder Anpassungen seitens des Auftraggebers erlöschen spätestens sechs Monate nach Auftragsbeginn, insofern nichts weiteres zwischen der Agentur und dem Auftraggeber vereinbart wird.​

5.8 Falls sich der Auftraggeber ohne ersichtlichen Grund nicht mehr meldet und / oder den Kontakt zu der Agentur meidet, behält sich die Agentur vor, die Arbeiten zu unterbrechen und sämtliche vordefinierte Dienstleistungen dem Auftraggeber in Rechnung zustellen inklusive zusätzlich entstandenen Kosten.

6. Gewährleistung und Haftung


6.1 Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für die Übermittlung der ihr vom Auftraggeber zur Implementierung in die Werbeplätze zur Verfügung gestellten Daten, Werbematerialien und Unterlagen. Sie übernimmt weder die Haftung für den Transportweg vom Auftraggeber zu ihr noch für die Übertragung von ihr zum Kunden. Material, das der Agentur für die Platzierung auf Werbeträger zur Verfügung gestellt wird, schickt diese nicht zurück. Die Auftraggeber sollten aus diesem Grund eine Sicherheitskopie aufbewahren.​

6.2 Die Agentur gewährleistet sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen und Sicherheit nach dem aktuellen technischen Standard. Auch Auftraggeber verpflichten sich, ihre Werbung bzw. Webseiten auf dem aktuellen technischen Stand zu halten und entsprechend gegen Störungen abzusichern.​

6.3 Die Haftung der Agentur und des Auftraggebers wird beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Entstehen solche durch Fehlverhalten, sollten die betreffenden Kunden Mängel und Störungen unverzüglich mitteilen.​

6.4 Die Agentur haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Auch die Auftraggeber können in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrages mit der Agentur haftbar gemacht werden.​

6.5 Die Agentur haftet nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Auftraggebers, deren Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren. Auch die Auftraggeber kann in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrags mit der Agentur haftbar gemacht werden.

​6.6 Die Agentur lehnt prinzipiell alle Haftung ab für Schäden, die der Auftraggeber wegen Pflichtverletzungen nach Ziffer 5 von Vertragspartnern der Agentur entstehen. Ausnahme: Sollten solche Schäden entstehen, weil die Agentur das Fehlverhalten ihrer Kunden fahrlässig oder absichtlich nicht unterbunden hat, haftet die Agentur für direkte Schäden gegenüber den betroffenen Vertragspartnern. Dabei wird die Haftung für Folgeschäden, soweit möglich, ausgeschlossen.​

6.7 Die Agentur informiert die Vertragspartner und deren Kunden auf ihrer Website über Datenschutz- und andere Risiken sowie Sicherheitsvorkehrungen, die sie zu beachten haben.​

6.8 Die Datenarchivierung findet auf internen Servern der Agentur statt. Die Archivierung, seitens der Agentur, besteht nach Abschluss der Dienstleistung für maximal zwei Monate. Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Längere Archivierungskosten werden vom Auftraggeber getragen und in Rechnung gestellt.

7. Änderung der AGB


7.1 Die Agentur behält sich vor, Preise, Leistungen und diese AGB jederzeit zu ändern. Informationen darüber werden so rasch wie möglich auf der Webseite publiziert.​

7.2 Werden die AGB geändert, gilt das nicht für bereits abgeschlossene Verträge und laufende Kampagnen.

8. Ausser-ordentliche Vertrags-auflösung


8.1 Eine ausserordentliche Auflösung ist fristlos in folgenden Fällen möglich:

-Konkurs oder offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers
-Zahlungsverzögerung des Auftraggebers nachdem die Agentur den säumigen Auftraggeber mindestens einmal gemahnt und ihm eine Nachfrist von 30 Tagen gewährt hat
-Einstellung der Geschäftstätigkeit des Auftraggebers.​

8.2 In diesen Fällen werden vorausbezahlte und noch nicht für die Kampagne und sonstige Dienstleistungen beanspruchte Beträge zurückerstattet.​

8.3 Eine sofortige Auflösung des Vertrages erfolgt bei schweren Vertragsverletzungen nach Ziffer 5. Bei leichteren Verlagsverletzungen wird der Vertrag erst aufgelöst, wenn die betreffende Partei ihr Verhalten nach einer Mahnung nicht geändert hat. In diesen Fällen erfolgen keinerlei Rückzahlungen. Hingegen haben die Agentur und ihre betroffenen Kunden das Recht auf Schadenersatz.

9. Schluss-bestimmungen


9.1 Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR, angewendet.​

9.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Mediator engagiert. Die Kosten für dessen Beratung übernehmen alle beteiligten Parteien zu gleichem Anteil.​

9.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.​

9.4 Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.​

Horgen, 01. Januar 2021
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